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Umgang mit banalen Infekten

Das Niedersächsische Kultusministerium hat in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA) den Corona Rahmen-Hygieneplan Kindertagesbetreuung in Kapitel 1.4 aktualisiert.

Hier geht es um den “Umgang mit banalen Infekten” bzw. der Interpretation von engen Kontaktpersonen.

Zusammengefasst kann man für die Betreuungseinrichtungen nun folgendes festhalten:

Krippe:

  • leichte Symptome wie geringfügiger Schnupfen oder gelegentiches Husten müssen nicht über Test abgeklärt werden, wenn
    • dies durch Vorerkrankung, bspw. Allergien oder
    • im Kontext mit einem banalen Infekt , wie sie häufig zu Beginn der institutionellen Betreuung von Kindern beobachtet werden erklärt werden können.
  • Die Betreuung ist möglich, wenn ansonsten die Kinder engagiert am pädagogichen Alltag teilnehmen können.
  • Testung von sehr kleinen Kindern nur in Ausnahmefällen
  • Bei stärkeren Symptomen ist grundsätzlich vom Besuch der Einrichtung abzusehen – Abklärung beim Arzt wird empfohlen

Kindergarten:

  • Bei Krankheitssymptomen wie Schnupfen, Husten, Halskratzen, Räuspern oder anderen Symptomen, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hinweisen können, melden die Erziehungsberechtigten ihr Kind umgehend krank
  • Es ist eine Abklärung über Antigenschnelltest oder durch einen Arzt erforderlich

Quelle:
https://www.nlga.niedersachsen.de/download/174949

https://www.mk.niedersachsen.de/download/173650

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/fragen_und_antworten_zum_betrieb_an_kindertageseinrichtungen/faq-194362.html

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