Das Niedersächsische Kultusministerium hat in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA) den Corona Rahmen-Hygieneplan Kindertagesbetreuung in Kapitel 1.4 aktualisiert.
Hier geht es um den “Umgang mit banalen Infekten” bzw. der Interpretation von engen Kontaktpersonen.
Zusammengefasst kann man für die Betreuungseinrichtungen nun folgendes festhalten:
Krippe:
- leichte Symptome wie geringfügiger Schnupfen oder gelegentiches Husten müssen nicht über Test abgeklärt werden, wenn
- dies durch Vorerkrankung, bspw. Allergien oder
- im Kontext mit einem banalen Infekt , wie sie häufig zu Beginn der institutionellen Betreuung von Kindern beobachtet werden erklärt werden können.
- Die Betreuung ist möglich, wenn ansonsten die Kinder engagiert am pädagogichen Alltag teilnehmen können.
- Testung von sehr kleinen Kindern nur in Ausnahmefällen
- Bei stärkeren Symptomen ist grundsätzlich vom Besuch der Einrichtung abzusehen – Abklärung beim Arzt wird empfohlen
Kindergarten:
- Bei Krankheitssymptomen wie Schnupfen, Husten, Halskratzen, Räuspern oder anderen Symptomen, die auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 hinweisen können, melden die Erziehungsberechtigten ihr Kind umgehend krank
- Es ist eine Abklärung über Antigenschnelltest oder durch einen Arzt erforderlich
Quelle:
https://www.nlga.niedersachsen.de/download/174949
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