Menü Schließen

Elternrat oder Beirat aber NICHT Elternbeirat

Gemäß des Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege
(NKiTaG) ist ganz klar geregelt, was der Elternrat ist und wie er sich zusammensetzt / gewählt wird. Gleiches gilt auch für den Beirat. Alles ist im NKiTaG §16 (Elternvertretung und Beirat) unter den Absätzen 1 und 3 nachzulesen.

Keine Angst das ist je ein Satz und der ist nicht auf “juristendeutsch” geschrieben. –> hier nachzulesen

Um es besser zu veranschaulichen haben wir hier zwei Bilder erstellt 😉

Bildung des Elternrates

Bildung des Beirates